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Seit Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch um durchschnittlich 25 - 30 % gegenüber dem derzeitigen Standard zu vermindern bzw. die CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Die EnEV bietet dem Bauherrn oder Planer die Möglichkeit, die Zielwerte entweder duch einen verstärkten Wärmeschutz, durch eine anspruchsvolle Heizanlagentechnik, durch den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder durch Konzepte zur Wärmerückgewinnung zu erreichen. Dabei sind Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel an ein Gebäude einzuhalten. Die Energieeinsparverordnung nimmt Bezug auf europäische Normen und nationale Ergänzungen. Im Jahr 2004 ist eine novellierte Fassung der EnEV veröffentlicht worden, in der die zwischenzeitlich neu herausgegebenen Normen berücksichtigt wurden. Die DIN 4108 (Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden) mit dem Teil 2 "Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, wobei der sommerliche Wärmeschutz im Vordergrund steht und der Teil 4 der Norm "Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte sowie der Normentwurf zur DIN EN 10077-1, in der ein Verfahren zur Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern beschrieben wird. Weiter zu nennen sind die DIN EN 832 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden-Berechnung des Heizenergiebedarfs; Wohngebäude) und die DIN V 4108, Teil (Berechnungsgrundlagen für die Bauphysik) sowie die DIN V 4701, Teil 10 ( Berechnungsgrundlagen für die Anlagentechnik) Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Überblick Neubau-Anforderungen Gebäude mit normalen Innentemperaturen wie auch schon in der Wärmeschutz-Verordnung von 1995 werden Gebäude, die mehr als vier Monate beheizt werden, mit normalen Innentemperaturen (T > 19°C) und solche mit niedrigen (12°C < T < 19°C) unterschiedlich behandelt. Bei den Gebäuden mit normalen Raumtemperaturen wird der Jahres- Primärenergiebedarf unter besonderer Berücksichtigung der Heizungsanlagentechnik sowie der spezifische Transmissionswärmeverlust abhängig vom A/V-Verhältnis beschränkt. Es gibt ein vereinfachtes Berechnungsverfahren für den Jahres- Primärenergiebedarf für Gebäude mit einem Fensterflächenanteil < 30 %, der rechnerisch unter Berücksichtigung der Flächen und der U-Werte der einzelnen Bauteile je nach Himmelsrichtung sowie mit Temperatur- Korrekturfaktoren für bestimmte Bauteile (z.B. solche, die gegen das Erdreich abgrenzen) ermittelt wird. Bei Gebäuden mit einem hohem Fensterflächenanteil an der Gesamtfassade (unter Einbeziehung der Dachflächen) von 30% oder mehr ist ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich. Die EnEV nimmt hierzu Bezug auf das Verfahren der DIN 4108-2, nach dem höchstzulässige Sonneneintragskennwerte nicht überschritten werden dürfen. Sonneneintragskennwerte sind, soweit sie die Verglasung betreffen, abhängig vom g- Wert, von der Wirksamkeit der Sonnenschutzvorrichtung und vom Verhältnis der jeweiligen Fensterfläche zur Raumgrundfläche. Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es bereits in der Planungsphase Maßnahmen zu berücksichtigen, die später in den meisten Fällen dazu beitragen können unzumutbar hohe Raumtemperaturen weitgehend zu vermeiden bzw. bei klimatisierten Gebäuden die Kühlleistung möglichst gering zu halten. Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen Bei den Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen gibt es wie bislang nur die Anforderung an die Einhaltung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes. Baubestandsanforderungen: Es gibt Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile, wenn 20 % des betreffenden Bauteils erneuert wird. Bei Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenster sind im Normalfall folgende Werte einzuhalten: nur wenn der alte Rahmen bestehen bleibt. Schaufenster und Türanlagen aus Glas sind ausgenommen. |