Brüstungselemente werden klassifiziert in
• Brüstungsplatten und
• Brüstungspaneele.
Bei den Brüstungsplatten handelt es sich um einscheibige oder zwelscheibige (Isolierglas) Verglasungselemente, die aus ESG (EinscheibenSicherheits-glas) bestehen. Verwendung finden die Brüstungsplatten bei hinterlüfteten Außenwandkonstruktionen (Kaltfassade).
Brüstungspaneele bestehen aus ein- oder zweischeibigen Brüstungsplatten, die auf der Rückseite mit einer Wärmedämmung versehen sind. Der Einsatzbereich ist die Warmfassade.
Allgemeine Forderungen an die Verglasung
Die Verglasung der zweischeibigen Brüstungsplatten und der Brüstungspaneele hat nach den gleichen Grundsätzen wie bei Isolierglas zu erfolgen. Es ist zu beachten, dass die Verglasungselemente allseitig vom Rahmen gefasst sind. Zweischeibige Brüstungsplatten können auch zweiseitig gelagert werden. Bei kleinformatigen zweischeibigen Brüstungselementen (< 800 mm) kann eine erhöhte Dichtstoffauflage erforderlich werden. Dies hat zur Folge, dass sich der Glaseinstand erhöht.
Grundsätzlich gelten für alle Brüstungselemente, ob einoder zweischeibig, folgende Maßgaben:
• Alle zu verarbeitenden Elemente müssen einem Heißlagerungstest für ESG (Heat Soak Test) gemäß DIN 18 516 Teil 4 unterzogen sein.
Zudem sind die Vorgaben der Bauregelliste einzuhalten
• Vor der Montage sind alle Verglasungselemente auf Kantenbeschädigungen zu prüfen. Es dürten nur Scheiben verarbeitet werden, bei denen Kantenbeschädigungen nicht tiefer als 15 % der Glasdicke der jeweiligen Einzelscheibe in das Glasvolumen eingreifen.
• Für die Bemessung der Glasdicke sind die Belastungen entsprechend DIN 18516 Teil 1 heranzuziehen. falls nicht objektbezogen erhöhte Belastungen vorgegeben sind. Die Mindestglasdicke beträgt 6 mm.
• Die Scheiben müssen zwängungsarm gelagert werden.
• Unter Last- und Temperatureinfluss darf kein Kontakt Glas-Metall, Glas-Glas oder Glas-Wand auftreten.
• Die Lagerung muss nach dem Stand der Technik dauerhaft und witterungsbeständig sein. Eine weiche Bettung muss sichergestellt sein. Diese besteht in der Regel aus Elastomeren.
• Der Abstand zwischen Falzgrund und Scheibenkante beträgt mindestens 5 mm.
• Bei einer Lagerung mit Versiegelung auf Vorlegeband muss die Dicke der beidseitigen Dichtstoffvorlage mindestens jeweils 4 mm betragen.
Zusätzliche Anforderungen an die Verglasung von Brüstungsplatten - einscheibig - nach DIN 18516 Teil 4
• Bei allseitiger Lagerung der Brüstungsplatten beträgt der minimale Glaseinstand 10 mm.
• Bei zwei- oder dreiseitiger linienförmiger Scheibenlagerung muss der Glaseinstand mindestens der Glasdicke + 1/500 der Stützweite entsprechen (Mindestglaseinstand 15 mm).
Ein Verrutschen der Brüstungsplatte muss durch Distanzklötze verhindert werden.
Evtl. produktionsbedingte Aufhängepunkte bei ESG müssen sich an einer gelagerten Kante befinden. Hierauf muss bei Auftragserteilung seitens des Bestellers vorab hingewiesen werden.
Bei Lagerung mit freier unterer Kante muss die Brüstungsplatte unten rechts und links unterstützt sein. Die Glasaufstandsfläche zur Aufnahme der Eigenlast muss rechteckig sein und mindestens die Abmessungen »Glaseinstand x Glasdicke« aufweisen. Die Glasaufstandsfläche muss eine Shore A-Härte von 60 bis 80 aufweisen.
• Bei punktförmiger Scheibenlagerung muss die glasüberdeckende Klemmfläche mindestens 1000 mm groß sein. Die Glaseinstandstiefe muss mindestens 25 mm betragen.
Bei Halterungen, die im unmittelbaren Scheibeneckteil angeordnet sind, ist die Klemmfläche asymmetrisch auszubilden. Dabei muss das Verhältnis der Seitenlängen einer die Scheibenecke umfassenden rechtwinkligen Halterung mindestens 1 : 2,5 betragen.