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Einbruchschutz

Oftmals müssen Geschäfte, wie z.B. Juwelierläden, oder auch Verwaltungsgebäude, Computerzentralen, Banken und andere Institutionen vor Einbruch, Überfall und Vandalismus geschützt werden. Im gewerblichen Bereich sowie u. U. im Privatbereich (z.B. bei besonders gefährderten Personen) bietet sich daher an, Panzerglas anzuwenden, wenn eine großzügige Verglasung gewünscht wird, die aber gleichzeitig bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen soll. So gewähren Schaufenster, die aus Panzerglas bestehen, ungehinderte Sicht auf die ausgelegten Waren, wobei diese gleichzeitig vor Diebstahl entsprechend geschützt sind.
Die Glasindustrie bietet aufgrund unterschiedlicher Sicherheitsbedürfnisse und Anforderungen im Objektbereich zahlreiche Glastypen des Panzerglases an. Die Glastypen sind in den Widerstandsklassen
B (Durchbruchhemmung)
C (Durchschußhemmung)
D (Sprengwirkungshemmung) gemäß DIN 52290 geprüft, erfüllen aber zumeist mehrere Anforderungen zugleich. Panzerglas ist in einschaliger Form für den Innenausbau oder als zweischalige Isolierglaseinheit für die Fassade erhältlich. In Bezug auf die in der Wärmeschutzverordnung gestellten Anforderungen an die Verglasung ist die Kombinationsmöglichkeit mit dem Energiesparglas oder dem Wärme-Isolierglas besonders relevant.

Widerstandsklasse D

Die Gläser der Widerstandsklasse D sind gemäß DIN 52290 Teil 5 geprüft worden. Die Gläser werden in einer Halteeinrichtung allseitig befestigt, anschließend wird die Wirkung einer kugelförmigen, splitterfreien TNT-äquivalenten Sprengladung erzeugt.