Schloß zur Verklebung an zweiflügelige Glastüren
5206283
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Schloß zur Nachrüstung fertiggestellter Glasbauten.
- Schloß für zweiflügelige Glastüren, gleichschließend, aus Edelstahl. Das Schloß kann auf Glastüren bis zu 12 mm verklebt werden. Das Schloß bedarf keiner Lochbohrung oder eines Randausschnittes im Glas. Weder an Korpusteilen noch an den Türelementen ist eine Glasbearbeitung nötig. Die Nachrüstung ist an allen bestehenden Ganzglasvitrinen bzw. Glasschränken und Möbeln möglich. Die Maßtoleranz des Türspalts von l mm bis 2 mm muß vor dem Kleben berücksichtigt werden.
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